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BJ250 C5

BJ250 C5

Spiegel

von Andreas Kühn

Die runden deutschen Originalspiegel

der Kawasaki Estrella sind an langen Auslegern
befestigt. Sie werden wegen dieser Ausleger auch

gerne als »Krakenarme« bezeichnet. Bei einigen Estrellas vibrieren die Spiegel bei höheren Geschwindigkeiten und lassen es an Rücksicht mangeln. Die Spiegel sind wohl das am häufigsten ausgetauschte Anbauteil der Estrella.
 

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Welche Spiegel können montiert werden?

Will man die originalen Spiegelhaltergewinde in den Armaturen weiter verwenden, muss man Ersatzspiegel mit einem Gewinde M10 x 1,25 mit Rechtsgewinde erstehen.
Das ist ein Gewindedurchmesser von Ø10 mm und eine Gewindesteigung von 1,25 mm pro Umdrehung.

Der linke und rechte Spiegel haben beide Rechtsgewinde. Sie werden mit Kontermuttern am Verdrehen gehindert. Wer sicher gehen will, sollte einen der alten Spiegel mitnehmen und im Geschäft die Gewinde aneinander halten.

In jedem gut sortierten Zubehörhandel findet sich eine riesige Auswahl, denn jede Menge Spiegel für Kawasaki, Honda und Suzuki passen.

 
Es gibt auch Spiegel, die an die beiden Lenkerenden gebaut werden können. Dazu gibt es verschiedene Systeme.
Hier ein Spiegel, der das Lenkerendgewicht ersetzt. Es gibt auch Spiegel, die mittels Schelle am Lenkerendgewicht angeschraubt werden können.


Welche Spiegel dürfen montiert werden?

Da die Estrella NICHT nach EG-Recht in Deutschland zugelassen ist (siehe hierzu Eintrag im KFZ-Brief auf Seite 4), muss die Größe der spiegelnden Fläche lediglich mindestens 60 cm² betragen.
 

Daher dürfen Spiegel aus dem Zubehörhandel ein E-Prüfzeichen besitzen, sie müssen es aber nicht! Das E-Prüfzeichen, eine Zahlen- Buchstabenkombination, ist gut sichtbar am Spiegel angebracht und gibt Aufschluss über den Einsatzbereich, das Land der Prüfung, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt.

Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist beim Anbau auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beim TÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
 

Im Zubehörhandel gibt es auch Spiegel zu kaufen, deren spiegelnde Fläche weniger als 60 cm² beträgt.

Diese Spiegel dürfen NICHT im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden! Sie dürfen nur zu Renn- oder Showzwecke eingesetzt werden!
 

Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre (das NICHT die Estrella!), die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls das E-Prüfzeichen trägt. Ein solcher Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.

Quelle: u.a. LOUIS

Ein oder zwei Spiegel?

Neben spiegelnden Fläche von mindestens 60 cm² müssen auf dem Sternchen nach StVZO zwei Spiegel montiert werden, da sie bauartbedingten eine Höchstgeschwindigkeit von über 100 km/h in ihren Papieren eingetragen hat. Dass die Estrella diesen Wert nur knapp überschreitet ist irrelevant.
 
Unser Sternchen gehört eindeutig nicht zum »Beuteschema« der Polizei. Daher ist die Gefahr genau kontrolliert zu werden eher gering. Trotzdem kann es passieren, dass man in einer Verkehrskontrollen an einen Gesetzeshüter gerät, der es genau nimmt.
Mit etwas Glück bekommt man nur eine Mängelkarte und muss sein Motorrad mit zwei Spiegeln bei der nächsten Polizeidienststelle vorführen. Schlimmtenfalls kann der fehlende Spiegel aber sogar zur zeitweiligen Stillegung der Estrella führen! Das bedeutet ein sofortiges Ende der Tour und man muss sein Motorrad mit einem Fahrzeug abholen (lassen), oder sich einen zweiten Spiegel bringen lassen und diesen vor Ort montieren.
 

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